WIrd nachgereicht.
Antragsteller*in: | Diözesanausschuss (dort beschlossen am: 23.01.2025) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.02.2025, 14:49 |
Antragsteller*in: | Diözesanausschuss (dort beschlossen am: 23.01.2025) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.02.2025, 14:49 |
Präambel
Die katholischen Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland schließen sich
zum „Bund der Deutschen Katholischen Jugend” (BDKJ) zusammen. Die regionalen
Zusammenschlüsse der Jugendverbände wirken in den Diözesen und im Bundesgebiet
insbesondere durch ihre Vertretung in den Beschlussorganen und Beratungsgremien
des BDKJ an der Meinungs- und Willensbildung des Dachverbandes mit.
Der BDKJ besteht als ein Träger kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit in
Regionen, Diözesen, Bundesländern und im Bundesgebiet. Durch seine
Jugendverbände wirkt der BDKJ in den Pfarreien und an anderen Orten der
kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit.
Der BDKJ will die Selbstverwirklichung junger Menschen und eine
menschenwürdigere Gesellschaft auf der Grundlage der Botschaft Christi in
Mitverantwortung für die Gesamtheit des Volkes Gottes, in Einheit mit der
Gesamtkirche und in Übereinstimmung mit den Grundrechten anstreben. Darum will
er zur ständigen Wertorientierung und Standortüberprüfung junger Menschen und
ihrer Gruppierungen beitragen und deren Mitwirkung bei der je spezifischen
Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen
fördern und betreiben.
Der BDKJ fördert und unterstützt die Tätigkeit seiner Jugendverbände. Auf dieser
Grundlage führt er Bildungsmaßnahmen und Aktionen durch und vertritt die
gemeinsamen Interessen in Kirche, Gesellschaft und Staat. Die Aufgaben werden
verwirklicht durch Information, Koordination und Kooperation innerhalb des BDKJ,
durch Öffentlichkeitsarbeit und durch Zusammenarbeit mit anderen Kräften in
Kirche, Gesellschaft und Staat.
In der Leitung des BDKJ wirken Laiinnen*Laien und Priester partnerschaftlich
zusammen. Die Personen, die in das Amt der Geistlichen Verbandsleitung gewählt
werden, bringen in den BDKJ den pastoralen Auftrag ein, den sie von der
zuständigen kirchlichen Leitung erhalten haben.
Die Diözesanordnung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend,
Diözesanverband Berlin ergänzt die Bundesordnung des BDKJ und berücksichtigt die
besonderen Gegebenheiten im Erzbistum Berlin.
Organisation, Name, Mitgliedschaft
§ 1 Organisation
§ 2 Name
§ 3 Jugendverbände
§ 4 Gliederungen
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Aufnahme
§ 7 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 8 Ende der Mitgliedschaft
Der BDKJ in der Erzdiözese Berlin
§ 9 Organe
§ 10 Diözesanversammlung
§ 11 Diözesankonferenz der Jugendverbände
§ 12 Diözesanvorstand
§ 13 Diözesanausschuss
§ 14 Ausschüsse
§ 15 Diözesanstelle
Der BDKJ im Bundesland
§ 16 Landesarbeitsgemeinschaften
Der BDKJ in der Region
§ 17 Räumliche Struktur und regionale Gliederung
§ 18 Aufgaben und Organisation
§ 19 Regionalversammlung
§ 20 Regionalvorstand
§ 21 Weitere Gliederungen des BDKJ
Schlussbestimmungen
§ 22 Rechts- und Vermögensträger
§ 23 Abstimmungsregeln
§ 24 Auflösung der BDKJ Regionalverbände
1Bei der Auflösung eines BDKJ Regionalverbandes fällt bestehendes Vermögen dem
BDKJ Diözesanverband Berlin zu, der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung sowie für Zwecke
der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit zu verwenden hat. 2Dies gilt auch dann,
wenn der BDKJ Regionalverband ohne förmlichen Beschluss der Regionalversammlung
zu bestehen aufgehört hat. 3Die notwendigen Feststellungen hat der BDKJ-
Diözesanvorstand zu treffen. 4Der Regionalverband ist über die Feststellung
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 25 Auflösung des BDKJ Diözesanverbandes
§ 26 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
WIrd nachgereicht.
Kommentare
Johannes Kühnel (DPSG DV Berlin):
> Satz beenden oder mit [...] enden
zu Zeile 314 bis 317: "Die Kandidat*innen für das Amt der Geistlichen Verbandsleitung werden nach Absprache mit dem...
> es ist nicht erkennbar, dass der Satz noch weiter geht.
Felix Korff:
Es ist allein der Anzeige geschuldet, das abgeschnitten wird.
Felix Korff: