Änderungen von zu S0
Ursprüngliche Version: | (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.01.2025, 12:57 |
Neue Version: | S0 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.03.2025, 18:20 |
Titel
Keine Änderungen
Satzungstext
Von Zeile 67 bis 68 löschen:
- 1Die Mitgliedschaft von Jugendverbänden, auch wenn deren Mitglieder juristische Personen sind, setzt voraus:
[Leerzeichen]
In Zeile 123 löschen:
- 1Dem BDKJ Berlin gehören derzeit folgende Jugendverbände an:
[Leerzeichen]
In Zeile 129:
- Katholische
KüstenkinderKüstenjugend Vorpommern (KKV),
- Katholische
In Zeile 185:
- 1Die Organe des Diözesanverbandes sind
In Zeile 229:
der*die Diözesanjugendseelsorger*indie Leitung im Erzbistum Berlin mit dem Schwerpunkt für Jugendpastoral (Bereichs- bzw. Teilbereichsleitung) des Erzbistums Berlin und
In Zeile 264 löschen:
[Leerzeichen]die übrigen Mitglieder des Diözesanvorstandes,
Von Zeile 305 bis 308:
- 1Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanvorstandes sind
viersechs Personen, von denen bis zuzweidrei Personen weiblichen oder diversen Geschlechts und bis zuzweidrei Personen männlich oder diversen Geschlechts sind. 2Ein Mitglied des Diözesanvorstandes ist in das Amt der Geistlichen
Von Zeile 314 bis 317:
- 1Die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. 2Die
WahlperiodeAmtszeit endet mit Ablauf der ersten Diözesanversammlung imlaufendenentsprechenden Kalenderjahr. 3Die Kandidat*innen für das Amt der Geistlichen Verbandsleitung werden nach Absprache mit dem
Nach Zeile 330 einfügen:
Die Aufgaben des Diözesanausschuss sind insbesondere
- Beratung und Kontrolle des Diözesanvorstandes
- Setzen von thematischen Schwerpunkten des Diözesanverbandes
- Austausch zwischen den Jugendverbänden des BDKJ Berlin
- eigenständige inhaltliche Arbeit
Von Zeile 349 bis 352:
- 1Der Diözesanvorstand kann die Referent*innen des BDKJ Berlin und die Geschäftsführung beratend zu den Sitzungen hinzuziehen. 2Der Diözesanvorstand kann Gäste einladen, welche durch den Diözesanausschuss zugelassen werden müssen.
- 1Der Diözesanausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann per begründetem Beschluss aufgehoben werden.
Von Zeile 400 bis 401:
- 1Die räumliche Struktur des Diözesangebietes entspricht den
35 pastoralen RäumenPfarreien des Erzbistums Berlinmit Stand vom 24.11.2019.
Von Zeile 500 bis 504:
- 1Die Diözesanordnung tritt nach Beschluss der Diözesanversammlung vom 02.03.2024, der Genehmigung durch den Bundesvorstand am 10.06.2024 und der Genehmigung durch den Erzbischof von Berlin am 25.09.2024 in Kraft.
- 1Beschlüsse über Änderungen der Diözesanordnung bedürfen der Genehmigung des Erzbischofs und des Bundesvorstands.
- 1Beschlüsse über Änderungen der Diözesanordnung bedürfen der Genehmigung des Erzbischofs und des Bundesvorstands.
- 1Die Diözesanordnung tritt nach Beschluss der Diözesanversammlung vom 02.03.2024, der Genehmigung durch den Bundesvorstand am 10.06.2024 und der Genehmigung durch den Erzbischof von Berlin am 25.09.2024 in Kraft.