Änderungen von S1NEU zu S1NEU
Ursprüngliche Version: | S1NEU (Version 6) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.03.2025, 15:42 |
Neue Version: | S1NEU (Version 7) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.03.2025, 15:58 |
Satzungstext
Von Zeile 1 bis 15 löschen:
Nach Zeile 330 einfügen:
- Die Aufgaben des Diözesanausschuss sind insbesondere
- Beratung und Kontrolle des Diözesanvorstandes
- Setzen von thematischen Schwerpunkten des Diözesanverbandes
- Die Förderung des Austausches zwischen den Jugendverbänden des BDKJ Berlin
- eigenständige inhaltliche Arbeit
Von Zeile 349 bis 352:
- 1Der Diözesanvorstand kann die Referent*innen des BDKJ Berlin und die Geschäftsführung beratend zu den Sitzungen hinzuziehen. 2Der Diözesanvorstand kann Gäste einladen, welche durch den Diözesanausschuss zugelassen werden müssen.
- 1Der Diözesanausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann per begründetem Beschluss vor Verabschiedung der Tagesordnung aufgehoben werden.