I2: Hauptamt im Vorstand?
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ DA |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.02.2025, 23:57 |
Antragshistorie: | Version 1(28.02.2025) |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ DA |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.02.2025, 23:57 |
Antragshistorie: | Version 1(28.02.2025) Version 1 |
Dass, wenn der Vorstand des BDKJ Berlin sechs Personen vorsieht, dieser aus
einer geistlichen hauptamtlichen Stelle, einer weiteren hauptamtlichen Stelle
und 4 ehrenamtlichen Stellen besteht.
Hierbei sollen sich die beiden hauptamtlichen Stellen nicht der gleichen
Geschlechterkategorie zugehörig fühlen.
Die zusätzliche hauptamtliche Stelle soll bis zu 100% Stellenumfang haben. Die
ehrenamtlichen Stellen können eine Aufwandsentschädigung in der Höhe bis zum
Midijob bekommen.
Die zusätzliche hauptamtliche Stelle soll bis zu 100% Stellenumfang haben. Die ehrenamtlichen Stellen können eine Aufwandsentschädigung in dererhalten. Diese kann maximal die Höhe bis zumeines Midijob bekommensein. Die Entscheidung darüber obliegt dem Trägerwerk BDKJ-Berlin e.V.
Kommt mündlich.